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   BGH, 12.01.1987 - II ZR 235/86   

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https://dejure.org/1987,14261
BGH, 12.01.1987 - II ZR 235/86 (https://dejure.org/1987,14261)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1987 - II ZR 235/86 (https://dejure.org/1987,14261)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1987 - II ZR 235/86 (https://dejure.org/1987,14261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufrechnung der Klage zugrundeliegenden Forderung mit mehreren Gegenforderungen - Festsetzung der Höhe der Beschwer - Erhöhung der Beschwer aufgrund der Aberkennung der ersten Gegenforderung - Erhöhung der Beschwer aufgrund der Aufrechnung mit weiteren Gegenforderungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.04.1983 - VIII ZR 320/80

    Rechtliche Zulässigkeit einer Urteilsbegründung hinsichtlich der Behandlung einer

    Auszug aus BGH, 12.01.1987 - II ZR 235/86
    Die weiteren Schadensersatzforderungen, mit denen die Beklagte hilfsweise aufgerechnet hat, erhöhen die Beschwer schon deshalb nicht, weil das Berufungsgericht diese Aufrechnung nach § 530 Abs. 2 ZPO nicht zugelassen hat und deshalb über die ihr zugrundeliegenden Gegenforderungen keine der Rechtskraft nach § 322 Abs. 2 ZPO fähige Entscheidungen ergangen sind (vgl. BGH, Urt. v. 13. April 1983 - VIII ZR 320/80, WM 1983, 688; v. 15. Mai 1974 - V ZR 232/73, Warneyer 1974 Nr. 142).

    In einem solchen Fall sind die zusätzlichen Ausführungen über die Unbegründetheit der Aufrechnung als unverbindlich und im Revisionsrechtszug so zu behandeln, als wären sie überhaupt nicht vorhanden (BGH, Urt. v. 13. April 1983 - VIII ZR 320/80, aaO, 689 m.w.N.).

  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 154/78

    Berufungsurteil ohne Tatbestand

    Auszug aus BGH, 12.01.1987 - II ZR 235/86
    Entgegen der Ansicht der Beklagten liegt der in erster Linie erklärten Aufrechnung nur eine und nicht mehrere Schadensersatzforderungen zugrunde, so daß eine Zusammenrechnung für die Festsetzung der Beschwer (vgl. BGHZ 73, 248/249) ausscheidet.
  • BGH, 24.11.1971 - VIII ZR 80/71

    Beschwer bei Primäraufrechnung

    Auszug aus BGH, 12.01.1987 - II ZR 235/86
    Der nach § 546 ZPO festzusetzende Wert des Beschwerdegegenstandes hängt davon ab, inwieweit die Beklagte durch den rechtskraftfähigen Inhalt der angefochtenen Entscheidung beschwert ist (BGHZ 57, 301, 302 m.w.N.).
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